Die anyCloud erfüllt gemäss Angaben vom Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich definierten Bedingungen zum Speichern von “Personendaten” und ”besondere Personendaten” in der Cloud
Hier eine Aufzählung der von anyCloud erfüllten Kriterien:
- Cloud Act anykey und Stepping Stone haben als Schweizer Aktiengesellschaften keine Verpflichtung zur Datenherausgabe an US-Behörden.
- Verschlüsselung Der Auftragnehmer muss sich vertraglich verpflichten, nur auf explizite Anfrage und nach expliziter Einwilligung des Auftraggebers auf die Daten zuzugreifen.
- Datenschutzniveau anyCloud hat mit dem Schweizer Standort ein angemessenes Datenschutzniveau.